Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Schlüsselübergabe

-Rechtssichere Vorgehensweise nach Abschluss des Kaufvertrages

Nach dem der Verkauf einer Immobilie notariell beurkundet wurde, ist es wichtig die folgenden Schritte bis zum Übergang von Nutzen, Lasten und Risiken auf den Erwerber unbedingt einzuhalten. Im ersten Schritt müssen die Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung erfüllt sein. 

Zudem wurde ein Zahlungstermin im Kaufvertrag festgelegt. Nach Zahlung des Kaufpreises hat der Erwerber nun Anspruch auf die Übergabe des Objekts und somit auch auf die Herausgabe der dazugehörigen Schlüssel (Schlüsselübergabe). 

Es ist absolut notwendig, dass der Verkäufer zunächst abwartet, bis der Geldeingang auf seinem Konto tatsächlich erfolgt ist. Die bloße Ankündigung des Erwerbers die Kaufpreiszahlung geleistet zu haben reicht nicht, um eine Herausgabe der Schlüssel zu rechtfertigen. 

Dies kann zu schlimmen Verwicklungen führen, da der Verkäufer für diese Zwischenphase vollumfänglich für das Objekt haftet. Sollte eine vorzeitige Schlüsselübergabe (ungesicherte Vorleistung) seitens der Beteiligten erwünscht sein, muss diese unbedingt im Kaufvertrag thematisiert werden.

Im Zuge der Übergabe geht es aber nicht nur um die Übergabe der Schlüssel. Ein Vororttermin unter Anwesenheit von Verkäufer und Käufer ist zu vereinbaren. Dieses Zusammenkommen dient der letztendlichen Übergabe des Objekts. Es wird dabei ein sogenanntes Übergabeprotokoll mit folgenden Angaben erstellt.

Das Übergabeprotokoll muss Datum und Uhrzeit enthalten. Es muss die Zählernummern und Zählerstände der Versorgungseinrichtungen des Objekts wie z.B. Wasser, Strom, Gas enthalten. 

Die Zählerstände sind dann an die Hausverwaltung bzw. direkt an die jeweiligen Versorgungsbetriebe zu melden. Zudem sollte erfasst werden, dass sämtliche Schlüssel und Unterlagen übergeben worden sind und das Objekt sich im vertragsgemäßen Zustand (technische Einrichtungen funktionstüchtig) befindet. 

Verkäufer und Käufer müssen das Protokoll beim vor Ort Termin unterzeichnen.

Darüber hinaus sollte der Verkäufer dem Notariat den Geldeingang schriftlich mitteilen, damit das Grundbuch auf den Erwerber umgeschrieben wird. Außerdem muss die Versicherungsgesellschaft der Wohngebäudeversicherung über den Verkauf und die persönlichen Daten des Käufers informiert werden. 

Wichtig ist, die Versicherung nicht zu kündigen, sondern lediglich der Gesellschaft den Verkauf und die Übergabe anzuzeigen, damit keine Versicherungslücke entsteht. 

Der neue Eigentümer tritt automatisch nach der Auflassung (Grundbuchumschreibung erfolgt in den Wochen nach der Kaufpreiszahlung)  in den Vertrag ein und erhält ein vier wöchiges Sonderkündigungsrecht. Der Erwerber kann dann unabhängig entscheiden, ob er den bestehenden Vertag weiterführt oder bei einer anderen Institution eine neue Police abschließt.

Johannes Maier, Immobilienservice-Maier, Freiberg am Neckar

Immobilienservice-Maier steht allen Eigentümern, die Fragen zur Haus- bzw. Wohnungsübergabe haben, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder online unter www.immobilienservice-maier.de.

Johannes Maier