Eine Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, die vom Mieter zum Beginn des Mietverhältnisses geleistet werden soll. Diese wird benötigt um den Vermieter vor Mietschäden abzusichern. Mietschäden sind beispielsweise Beschädigungen an Wänden, Türen oder Böden.
Sollte der Mieter also etwas beschädigen so besteht für den Vermieter die Möglichkeit den entstandenen Schaden von der Kaution abzuziehen und einzubehalten.
Eine Mietkaution darf nicht mehr betragen als das Dreifache der Monatskaltmiete, die Betriebskosten dürfen dabei nicht mitgerechnet werden. Die übliche Kautionshöhe beträgt zwei Monatsmieten.
Als zulässige Sicherheitsleistungen gelten beispielsweise ein Kautionskonto des Mieters, ein verpfändetes Sparbuch, die Hinterlegung oder Bürgschaften.
Die Mietkaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Wenn eine Hinterlegung als Barkaution oder auf einem Kautionskonto vereinbart wurde, ist der Mieter berechtigt drei gleiche monatliche Teilzahlungen zu leisten. Die Hinterlegung kann der Vermieter jedoch nur dann verlangen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt wurde. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Mietkaution sieht das Gesetz für den Mieter nicht vor.
Deshalb muss die diese als Sicherheitsleistung im Mietvertrag oder einem Nachtrag vereinbart sein. Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe muss deshalb erst dann erfolgen sobald zumindest die vereinbarte erste Teilzahlung geleistet wurde.
Während der Dauer des Mietverhältnisses darf der Vermieter sich nicht daraus bedienen oder diese auflösen. Der Vermieter ist verpflichtet, die ihm überlassene Mietkaution auf einem von seinem Vermögen getrennten, insolvenzsicheren Konto anzulegen.
Anlagen bei einem Kreditinstitut haben zudem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu erfolgen. Eine höher verzinste Anlage kann der Mieter nicht verlangen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen gleichzeitig die Sicherheit des Vermieters. Der Ausschluss der Verzinsung ist unzulässig.
Wer als Vermieter ein hohes wirtschaftliches Risiko trägt, sollte daher nicht auf eine Kaution zur Absicherung verzichten.
Immobilienservice-Maier steht allen Vermietern, die Fragen zur Mietkaution haben oder Unterstützung benötigen, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservice-maier.de.
Christina Bachels, Immobilienservice-Maier