Die Informationspflichten des Eigentümers

Die Entscheidung ist getroffen, die eigene Immobilie soll verkauft werden. Nun stehen zunächst gründliche Vorbereitungen auf die sich nun ergebenden Anforderungen an. Denn als Eigentümer besteht die Verpflichtung beim Verkaufsvorgang, alle notwendigen und relevanten Informationen zu dem Objekt für Kaufinteressenten
zur Verfügung zu stellen. Dies bezieht vor allem mit ein, dass bereits in dieser Phase, aber spätestens zum Zeitpunkt der Ausschreibung in allen relevanten Vermarktungsportalen, sämtliche relevante Unterlagen vorliegen.

Auch Besonderheiten gehören zu den Informationspflichten

Die benötigten Unterlagen sind ein aktueller Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass der Verkäufer
der eingetragene Eigentümer ist. Auch sollte der Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen, der den energetischen Zustand der Immobilie dokumentiert.
Dieser muss spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden. Auch müssen alle Vertragsunterlagen bereitgestellt werden, die für den Verkauf der Immobilie relevant sind, wie zum Beispiel Baubeschreibung, Bebauungsplan, ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, eventuell vorhandene
Mietverträge oder Gutachten. Falls bauliche Maßnahmen an der Immobilie vorgenommen wurden, muss der Eigentümer die entsprechenden Baugenehmigungen sowie alle relevanten technischen Dokumentationen bereitstellen.

Zusätzlich muss über alle Besonderheiten der Immobilie informiert werden, die für potenzielle Käufer von Bedeutung sein könnten, wie zum Beispiel Nutzungsbeschränkungen oder öffentlich rechtliche Verpflichtungen.
Der Eigentümer ist zudem dazu verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel und Schäden an der Immobilie offen zu legen. Hierzu zählen auch versteckte Mängel, die für den Verkauf relevant sein können. Falls die Immobilie Teil einer Gemeinschaftsverwaltung ist, muss der Eigentümer alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stellen, die für die Mitgliedschaft und die daraus resultierenden Pflichten und Kosten relevant sind.
Die genannten Informationspflichten dienen dazu, dem potenziellen Käufer ein umfassendes Bild über die Immobilie zu verschaffen. Damit dieser die Chance hat, eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.

Immobilienservice-Maier steht allen Eigentümern, die Fragen zu der Beschaffung von Objektunterlagen
oder deren Inhalt haben, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservice-maier.de.

Johannes Maier