Grunddienstbarkeit und Baulast: der Unterschied

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie tauchen oft Begriffe wie Grunddienstbarkeit und Baulast auf. Obwohl sie ähnlich klingen, handelt es sich dabei um verschiedene Konzepte mit unterschiedlichen rechtlichen Auswirkungen.

Die Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das auf einem Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks eingetragen wird. 

Es gewährt dem begünstigten Grundstück bestimmte Nutzungsrechte, während das dienende Grundstück bestimmte Einschränkungen akzeptieren muss. 

Typische Beispiele für Grunddienstbarkeiten sind das Recht auf Überfahrt oder das Recht auf Leitungsverlegung über ein Grundstück. 

Diese Rechte werden in der Regel durch einen Notarvertrag oder einen Grundbucheintrag festgelegt und bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Die Grunddienstbarkeit ist dauerhaft und übertragbar.

Sie kann das Nutzungsrecht des begünstigten Grundstücks erheblich verbessern und den Wert der Immobilie steigern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das dienende Grundstück gewisse Beschränkungen hinnehmen muss, die mit der Grunddienstbarkeit verbunden sind.

Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit ist eine Baulast eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück liegt. 

Sie wird von der Bauaufsichtsbehörde auferlegt und regelt bestimmte bauliche Verpflichtungen oder Einschränkungen, um die Einhaltung bestimmter baulicher Vorgaben sicherzustellen und das öffentliche Interesse zu wahren.

Eine Baulast kann beispielsweise die Verpflichtung zur Errichtung eines Gehwegs oder die Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe umfassen. Die Baulast ist meist zeitlich begrenzt und kann mit bestimmten Bedingungen verbunden sein.

 
Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit ist sie nicht übertragbar und erlischt in der Regel, wenn der Zweck erfüllt ist oder die Bauaufsichtsbehörde sie aufhebt. 

 

Verschiedene rechtliche Konzepte 
Grunddienstbarkeit und Baulast sind zwei verschiedene rechtliche Konzepte mit unterschiedlichen Auswirkungen in der Immobilienwelt. Beide Konzepte sind wichtig für den reibungslosen Ablauf von
Immobilientransaktionen und die Einhaltung von Vorschriften.

 

Immobilienservice-Maier steht allen, die Fragen zu Immobilientransaktionen haben oder Unterstützung benötigen, gerne zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservicemaier.de. 

Kathrin Luipold

Kathrin Luipold