Neues Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 festgestellt, dass die bisherigen Maßstäbe zur Grundsteuer verfassungswidrig sind. Daraufhin hat 2019 die Bundesregierung das Verfassungsreformgesetz verabschiedet.(neues Grundsteuergesetz)

Hierbei haben die Bundesländer die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen. Baden-Württemberg hat jetzt als erstes Bundesland davon Gebrauch gemacht.

Ab 2025 wird die Landesgrundsteuer (LGrStG) neu geregelt. Damit wird die bisherige Einheitswert-Methode abgelöst. 

Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A, agrarisch) und Grundvermögen (Grundsteuer B, baulich z.B. für Grundstücke im wohnwirtschaftlichem Bereich) wird nach einem dreistufigen Verfahren ermittelt.

Als erstes erfolgt die Ermittlung des Grundsteuerwertes. Relevant sind zwei Kriterien: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. 

Die Grundfläche ergibt sich aus dem Grundbuch. Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen der Städte und Gemeinden aufgrund von Kaufvorgängen ermittelt. Der Gebäudeaufbau spielt dabei keine Rolle.

Danach wird im zweiten Schritt das Ergebnis mit der Steuermeßzahl multipliziert. Die Steuermeßzahl für überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Grundstücke betragt dabei 1,3 Promille und wird durch einen Abschlag in Höhe von 30% modifiziert.

Im dritten Schritt wird darauf der individuelle Hebesatz der Gemeinde angewendet. In Ludwigsburg beträgt dieser z.B. 375; in Baden-Württemberg liegt der Durchschnitt bei 342. Die Grundsteuer fließt direkt den Gemeinden zu.

Als Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 1.Januar 2022 festgelegt worden. Im Laufe des Jahres 2022 werden dann vermutlich alle Steuerpflichtigen aufgefordert, eine entsprechende Erklärung über ihren Grundbesitz bei den Finanzämtern einzureichen. 

Im darauffolgenden Jahr soll dann eine Neubewertung der Grundstücke durchgeführt werden. Ab 2025 erfolgt die Besteuerung dann nach dem neuen Verfahren.

Insgesamt soll durch die Neuregelung das Steueraufkommen neutral bleiben, aber in Einzelfällen wird es sicher auch zu deutlichen Veränderungen der Belastung der Eigentümer kommen.

Eckard Ahrens, Immobilienservice-Maier

Immobilienservice-Maier steht allen, die Fragen zur Grundsteuer haben, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservice-maier.de.

Eckard Ahrens