Die steigenden Energiekosten und attraktive Förderangebote für energetische Wohnraumsanierungen lassen viele Eigentümer über eine Modernisierung und somit eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie nachdenken.
Bei vermieteten Objekten stellt sich hierzu selbstverständlich auch die Frage der Wirtschaftlichkeit.
Nach Modernisierungen ist eine Mieterhöhung möglich – doch wie hoch darf diese ausfallen und wie entwickelt sich die Rendite der Immobilie?
Grundsätzlich gilt, dass die Mieterhöhung jährlich max. 8 % der tatsächlich für die Modernisierung entstandenen Aufwendungen betragen darf.
Von den Gesamtaufwendungen müssen für die Ermittlung der tatsächlichen Kosten jedoch die Mittel abgezogen werden, die für Erhaltungsmaßnahmen angefallen wären und sämtliche Drittmittel wie beispielsweise Zuschüsse, Fördergelder und Zinsermäßigungen durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen.
Zudem darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als 3,- € pro m² Wohnfläche erhöhen.
Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7,- € pro m² Wohnfläche, so darf sie sich nicht um mehr als 2,- € je m² Wohnfläche erhöhen.
In einigen Fällen ist eine Mieterhöhung nach Modernisierung nicht zulässig.
Dies gilt z. B. wenn die Erhöhung für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die nicht zu rechtfertigen ist oder wenn die Immobilie durch Modernisierung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wird.
Auch bei Modernisierungsmaßnahmen aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat (z. B. gesetzliche Vorgaben), ist keine Mieterhöhung gestattet.
Die Wirtschaftlichkeit einer Modernisierung in Bezug auf die Möglichkeit und Höhe einer Mietanpassung muss somit genau überlegt und für den Einzelfall berechnet werden.
Kathrin Luipold, Immobilienservice-Maier
Immobilienservice-Maier steht allen, die Fragen zur Mietanpassung haben gerne zur Verfügung. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservice-maier.de.