Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch diverse Kaufnebenkosten an. Diese können einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen und sollten von Käufern unbedingt in ihre Finanzplanung einbezogen werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Kaufnebenkosten.
•Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Kaufnebenkosten. In Baden-Württemberg beträgt sie aktuell fünf Prozent des Kaufpreises. Diese Steuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell
beurkundet wurde. Die Grunderwerbsteuer ist vom Käufer an das Finanzamt zu zahlen und eine Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch.
•Notarkosten: Die Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Notarkosten liegen in der Regel bei etwa 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Sie decken nicht nur die Beurkundung ab, sondern auch die Erstellung notwendiger Erklärungen, wie etwa der Auflassungsvormerkung.
•Grundbuchkosten: Für die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch fallen weitere Gebühren an, die zusammen mit den Notarkosten berechnet werden. Diese liegen meist bei etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises. Zu diesen Kosten zählen auch die Eintragung neuer Grundschulden, falls die Immobilie finanziert wird.
•Maklerprovision: In BadenWürttemberg beträgt die Maklerprovision für Käufer üblicherweise zwischen 3,57 Pro
zent und 4,76 Prozent des Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer).
•Kosten für Gutachten und Vermessungen: Falls ein Gutachten über den Zustand der Immobilie oder eine Vermessung des Grundstücks erforderlich ist, entstehen zusätzliche Kosten. Diese variieren je nach Aufwand und Umfang des Gutachtens oder der Vermessung.
Die Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb summieren sich somit auf etwa sieben bis zehn Prozent des Kaufpreises. Käufer sollten diese Kosten frühzeitig in ihre Finanzplanung einbeziehen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
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Kathrin Luipold