Informationspflicht des Eigentümers

Grundsätzlich ist der Eigentümer einer Immobilie beim Verkaufsvorgang dazu verpflichtet, den Kaufinteressenten alle relevanten Unterlagen und Informationen zum Objekt zur Verfügung zu stellen. Dies mit der erforderlichen Sorgfalt zu tun ist sehr wichtig, da sich Unstimmigkeiten zum Beispiel über die Beschaffenheit der Immobilien, nicht in der anfänglichen Euphorie, sondern erst im weiteren Verlauf des Verkaufsvorganges oder sogar nach Übergabe des Objekts ergeben.

Wenn die Entscheidung zum Verkauf eines Objekts getroffen ist, sollte man daher zunächst eine gründliche Vorbereitung auf die sich nun ergebenden Anforderungen vornehmen. Dazu gehört vor allem auch, dass bereits in dieser Phase, spätestens zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Immobilie in öffentlichen Medien sämtliche verkaufsrelevanten Unterlagen vorliegen sollten.

Der Umfang und die Informationen, die der Verkäufer bereitstellen muss, unterscheiden sich nach Art des Objekts. Im Weiteren werden deshalb die grundlegenden Anforderungsprofile beim Verkauf von Wohnungen und Häusern getrennt voneinander dargestellt. Auf die detailspezifischen Besonderheiten, wie etwa bei einem Mehrfamilienhaus wird verzichtet.

Bei einem Wohnungsverkauf benötigte Unterlagen und Informationen: Teilungserklärung, gegebenenfalls mit Nachträgen, Aufteilungspläne, Lageplan, Wohnflächenberechnung, Grundriss, Baubeschreibung, Rechnungen über Modernisierungen, Hinweisliste von vorhandenen Mängeln, letzte Nebenkostenabrechnung, Wirtschaftsplan für die aktuelle beziehungsweise kommende Abrechnungsperiode, Stand der Instandhaltungsrücklage, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung, Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), Nachweis der Gebäudebrandversicherung, Energieausweis und gegebenenfalls Mietvertrag.

Bei einem Hausverkauf benötigte Unterlagen und Informationen: Baugesuch mit Wohnflächen- und Volumenberechnung, Grundrisse von allen Etagen, Außenansicht von allen Seiten und Querschnitt des Gebäudes, Baubeschreibung, Baulastenauszug, Bebauungsplan, Altlastenauszug, Rechnungen über Sanierungen und Modernisierungen, Hinweisliste von vorhandenen Mängeln, Aufstellung der Nebenkosten, Lageplan, Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), Nachweis der Gebäudebrandversicherung, Energieausweis und gegebenenfalls Mietvertrag.

Diese Unterlagen erhält man, sofern nicht vorhanden, beim Grundbuchamt, Bauamt oder bei der Hausverwaltung.

Johannes Maier, Immobilienservice-Maier, Freiberg am Neckar

Immobilienservice-Maier steht allen Eigentümern, die Fragen zu der Beschaffung von Objektunterlagen oder deren Inhalt haben, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder online unter www.immobilienservice-maier.de.