In Zeiten steigender Immobilienpreise und demografischer Veränderungen gewinnt das Thema
Wohnrecht zunehmend an Bedeutung.
Viele Menschen möchten ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen – auch wenn das Eigentum auf die nächste Generation übergeht. Dabei spielen Begriffe wie Wohnrecht, Wohnungsrecht und Nießbrauch
eine zentrale Rolle.
Doch worin unterscheiden sie sich?
Das Wohnrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes, dingliches Recht, das einer Person erlaubt, eine bestimmte Wohnung oder ein Haus zu bewohnen – unabhängig davon, wem die Immobilie gehört. Es kann unentgeltlich
oder gegen Zahlung vereinbart werden und endet meist mit dem Tod des Berechtigten.
Wichtig:
Das Wohnrecht ist nicht übertragbar oder vererbbar.
Das Wohnungsrecht ist eine spezielle Form des Wohnrechts, das sich aus § 1093 BGB ableitet.
Es erlaubt dem Berechtigten, eine ganze Wohnung ausschließlich zu nutzen – mit dem Recht, dort auch Familienangehörige oder Pflegepersonal aufzunehmen. Es schützt den Bewohner besonders stark vor Kündigung oder Eigenbedarf durch den Eigentümer.
Ein Schritt weiter geht der Nießbrauch. Dabei handelt es sich um ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Immobilie. Der Nießbraucher darf nicht nur dort wohnen, sondern auch Mieteinnahmen erzielen, das Objekt vermieten oder verpachten.
Eigentum und Nießbrauch sind getrennt: Der Eigentümer bleibt formal im Grundbuch, während der Nießbraucher die wirtschaftlichen Vorteile hat. Auch der Nießbrauch wird meist im Grundbuch gesichert und endet mit dem Tod des Berechtigten.
Diese rechtlichen Gestaltungen kommen besonders bei der vorweggenommenen Erbfolge zum Einsatz – etwa wenn Eltern ihr Haus auf die Kinder übertragen, sich aber lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch vorbehalten. So wird Generationenplanung mit finanzieller Sicherheit verbunden.
Wer solche Regelungen treffen möchte, sollte sich rechtlich beraten lassen. Denn die genaue Ausgestaltung hat weitreichende steuerliche und rechtliche Folgen.
Immobilienservice Maier steht allen unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservice-maier. de zur Verfügung.