Wohnobjekte unter Denkmalschutz oder im Sanierungsgebiet 

Wohnraum wird knapp, das Erschließen von Neubaugebieten dauert lang und deshalb

werden Wohngebiete in Innen- bzw. Altstädten wieder attraktiv. Doch oftmals stehen hier

Gebäude unter Denkmalschutz oder liegen in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet,

denn das Stadtbild soll in seiner ursprünglichen Art und Weise erhalten bleiben. Dies macht

einerseits den Charme des Standortes aus, doch andererseits ergeben sich Auflagen, die es

einzuhalten gilt. Auch für Kapitalanleger bieten sich unter Umständen lukrative

Investitionsmöglichkeiten, denn der Staat fördert Investitionen in Sanierungs- und

Denkmalschutzgebiete unter anderem mit erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten. Die

Steuerersparnis ist jedoch Einzelfall abhängig. Diesbezüglich sollte man sich bei einem

Steuerberater informieren.

 

Die Stadt Ludwigsburg hat zum Beispiel durch einen Gemeinderatsbeschluss in 2017 ein 35

ha umfassendes Gebiet in der Innenstadt als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die in diesem

Gebiet liegenden Objekte erhalten einen Sanierungsvermerk im Grundbuch, der in der

Regel für die kommenden acht bis zehn Jahre bestehen bleibt. Eigentümer solcher Objekte

können jetzt evtl. bei umfassenden Sanierungen Städtebaufördermittel beanspruchen. Es

sollte aber im Vorfeld mit der Stadt Ludwigsburg ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen

worden sein.

 

Denkmalschutz dient dem Erhalt von ursprünglicher Bausubstanz und dem historischen

Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen. Es können einzelne Gebäude oder auch

Gesamtanlagen betroffen sein. Für bestimmte Baumaßnahmen oder Veränderungen

benötigt man eine denkmalrechtliche Genehmigung. Wichtig ist, sich im Vorfeld bei der

zuständigen Denkmalschutzbehörde zu informieren, welche Auflagen bei der

entsprechenden Immobilie zu beachten sind. Es gibt aber auch Erleichterung in Bezug auf

die Vorgaben der Energiesparverordnung. So kann zum Beispiel die Pflicht zum

Energieausweis entfallen. Bei denkmalgeschützten Immobilien gibt es auch andere

Anforderungen an Kfw-Förderungen.

 

Generell gilt, dass solche Objekte sehr beliebt sind und dennoch sollte eine

Kaufentscheidung wohl überlegt sein. Wichtig ist sich im Vorfeld genau zu informieren,

welche Beschränkungen bestehen und welche Fördermittel in Frage kommen. Dann kann

man eine Immobilie mit ganz besonderem Flair sein Eigen nennen, ohne eine böse

Überraschung zu erleben und die staatlichen Fördermittel ausschöpfen.

 

Johannes Maier, Immobilienservice-Maier, Freiberg am Neckar

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