Teilungsversteigerung – Was ist dabei zu beachten

Zwangsversteigerungen werden vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Auslöser sind meist finanzielle Probleme: die Raten für die finanzierende Bank konnten nicht mehr geleistet werden und die Bank sieht die Versteigerung als letzte Möglichkeit, noch einen Betrag aus der Finanzierung zu bekommen. Dazu stellt sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung.

 

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung.


In Deutschland werden pro Jahr zwischen 2.000 und 3.000 Teilungsversteigerungen durchgeführt. Auslöser sind Uneinigkeiten der Eigentümer, entweder eine Erbengemeinschaft oder Ehepaare, die sich trennen. Erbengemeinschaften, bestehend aus mehreren Personen, haben häufig unterschiedliche Vorstellungen, was mit der geerbten Immobilie passieren soll und auch, welchen Wert diese hat. Der eine möchte die Immobilie behalten, weil sie einen ideellen Wert für ihn hat, der andere möchte Bares sehen.  

Die Teilungsversteigerung ähnelt der Zwangsversteigerung hat aber einen wesentlichen Unterschied. Bei der Zwangsversteigerung ist die Ursache eine finanzielle Not des Eigentümers, der seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bei der Teilungsversteigerung stellt z.B. einer von mehreren Miteigentümern den Antrag beim zuständigen Amtsgericht, weil sich die Erbengemeinschaft oder das Ehepaar nicht einigen kann.

 

Ein wesentlicher Unterschied besteht für Interessenten, die über eine entsprechende Versteigerung die Immobilie erwerben möchten. Bei einer Zwangsversteigerung wird in der Regel das Grundbuch in Abteilung  III gesäubert, d.h. der Erwerber muss keine Grundschulden übernehmen. Bei einer Teilungsversteigerung müssen häufig Grundschulden mit übernommen werden. Deshalb ist es sehr wichtig, zu verstehen, welche Vorlasten bestehen bleiben. Die beeinflussen wesentlich, wieviel Geld man im Termin bieten sollte, um hinterher keine bösen Überraschungen zu erleben.

Eine gütliche Einigung ist für alle Beteiligten in der Regel immer der bessere Weg und genau hier kann Immobilienservice-Maier Mehrwerte liefern, da wir die Zusammenhänge und Besonderheiten einer Teilungsversteigerung kennen. Ein Mediationsgespräch kann helfen, aus einer verfahrenen Situation eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. 

Eckard Ahrens

Immobilienservice-Maier steht allen mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1290341 und online unter www.immobilienservice-maier.de,

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