Mietkaution notwendig?

Die Mietkaution, Kaution oder Mietsicherheit ist eine Sicherheit, die der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses beim Vermieter hinterlegt und diesen gegenüber Mietschäden absichern soll.

Die Mietkaution darf nicht mehr betragen als das Dreifache der Monatskaltmiete, die Betriebskosten dürfen nicht dazugerechnet werden. Üblicherweise werden zwei Monatsmieten als Kautionszahlung erhoben.

Zulässig sind alle Arten von Sicherheitsleistungen, beispielsweise ein Kautionskonto des Mieters, ein verpfändetes Sparbuch, die Hinterlegung oder Bürgschaften.

Die Kaution ist zum Mietbeginn fällig. Wurde eine Sicherheitsleistung durch Hinterlegung, Barkaution oder Kautionskonto vereinbart, ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt.

Die erste Teilzahlung muss zu Beginn des Mietverhältnisses geleistet werden.

Der Vermieter kann die Hinterlegung der Mietkaution jedoch nur dann verlangen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Einen gesetzlichen Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietkaution sieht das Gesetz nicht vor.

Die Sicherheitsleistung muss im Mietvertrag oder einem Nachtrag vereinbart sein. Die Übergabe der Wohnungsschlüssel muss erst dann erfolgen, wenn der Mieter die vereinbarte Sicherheit bzw. die erste Teilzahlung geleistet hat.

Der Vermieter ist verpflichtet, die ihm überlassene Mietkaution auf einem von seinem Vermögen getrennten, insolvenzsicheren Konto anzulegen.

Anlagen bei einem Kreditinstitut haben zu dem für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu erfolgen. Eine höher verzinste Anlage kann der Mieter nicht verlangen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Sie erhöhen gleichzeitig die Sicherheit des Vermieters. Der Ausschluss der Verzinsung ist unzulässig.

Während der Dauer des Mietverhältnisses darf der Vermieter sich nicht aus der Mietkaution bedienen oder diese auflösen.

Wer vermietet, trägt ein hohes wirtschaftliches Risiko. Verzichten sie als Vermieter daher nicht auf eine Mietsicherheit.

Johannes Maier, Immobilienservice-Maier, Freiberg am Neckar

Immobilienservice-Maier steht allen Vermietern, die Fragen zur Mietkaution haben oder Unterstützung benötigen, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder online unter www.immobilienservice-maier.de.