Bei vielen Vermietern herrscht große Unsicherheit, wenn es um das Thema Mieterhöhung geht: wann darf ich erhöhen, um wieviel und wie muss ich dabei vorgehen?
Grundsätzlich ist das auch ein sehr komplexer Sachverhalt. Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte geben:
– Die Miete darf innerhalb drei Jahren unter Berücksichtigung gesetzlich vorgeschriebener Höchstgrenzen um insgesamt 20 % erhöht werden. In Gemeinden, die der Kappungsgrenze unterliegen darf die Erhöhung innerhalb drei Jahren bei max. 15% liegen.
– Liegt in der entsprechenden Gemeinde ein qualifizierter Mietspiegel vor, bezieht sich die Höchstgrenze auf dessen Angaben.
– Sofern kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Diese muss durch Nachweis von mindestens drei Vergleichswohnungen belegt werden.
– Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen.
– Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter aber nicht einseitig „anordnen“, es gilt das Zustimmungsverfahren. Danach wird die Mieterhöhung nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt oder wenn ihn das Gericht zur Zustimmung verurteilt.
Zur Überprüfung der Mieterhöhung hat der Mieter ausreichend Zeit. Er kann den Monat, in dem er die Mieterhöhung erhält, und in den beiden darauf folgenden Monaten abklären, zum Beispiel mit Hilfe des örtlichen Mietervereins, ob er zustimmt oder nicht.
– Die Mieterhöhung kann frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung angekündigt werden und darf frühestens drei Monate nach der Ankündigung in Kraft treten.
– Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist ausgeschlossen, wenn ein Staffel- oder Indexmietvertrag abgeschlossen oder eine Festmiete vereinbart wurde.
Für Eigentümer, die staatlich geförderte Sozialwohnungen vermieten gelten grundsätzlich andere Bestimmungen.
Kathrin Luipold, Immobilienservice-Maier, Freiberg am Neckar
Immobilienservice-Maier steht allen Vermietern oder Mietern die Fragen zur Mieterhöhung haben oder Unterstützung benötigen, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservice-maier.de.