Sobald die Immobilie bewertet und ein Werbungspreis hierfür festgelegt wurde sowie alle Objektunterlagen vorliegen, beginnt die Vermarktung.
Das bedeutet, dass die Immobilie in Form eines ausführlichen und informativen Exposés in allen relevanten Immobilienportalen veröffentlicht wird, Anzeigen in den Printmedien geschaltet werden, eine Objektaußenwerbung angebracht wird, vorgemerkte Kunden angeschrieben werden und Vieles mehr.
Nach den erfolgten Besichtigungsterminen sowie der Objektunterlagenprüfung werden die Interessenten gebeten ein schriftliches Kaufpreisangebot abzugeben.
Sind mehrere Parteien an der Immobilie interessiert und haben den ausgeschriebenen Werbungspreis angeboten kann das Höchstpreisverfahren eingeleitet werden.
Die Kaufinteressenten werden darüber Informiert, dass sich weitere potentielle Käufer gefunden haben und das Höchstgebot entscheidend ist.
Die Zahlungsfähigkeit der Interessenten wird im Vorfeld durch Vorlage einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung ohne wesentliche Vorbehalte geprüft.
Eine schriftliche Aufforderung mit einer Fristsetzung von Datum und Uhrzeit wird den Interessenten übermittelt mit der Bitte ihr persönliches Höchstkaufpreisangebot in schriftlicher Form zu übermitteln oder mitzuteilen, dass die bisherige Angebotshöhe bestehend bleibt.
Der Höchstbietende erhält meist den Zuschlag für die Immobilie und alle anderen Interessenten werden informiert, dass ein Kauf aufgrund eines höheren Gebotes nicht zustande kommen kann.
Als weitere Schritte folgen dann – die Objektreservierung, die Vorbereitung des notariellen Kaufvertrages und in der Folge der Beurkundungstermin.
Johannes Maier, Immobilienservice-Maier, Freiberg am Neckar
Immobilienservice-Maier steht allen, die Fragen zum Höchstpreisverfahren haben, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder online unter www.immobilienservice-maier.de
