Die Grundschuld im Grundbuch und deren Löschung

Sollten Sie beim Kauf einer Immobilie einen Immobilienkredit in Anspruch nehmen wollen, verlangt der Kreditgeber als Absicherung seines gewährten Kredites die Eintragung einer Grundschuld in Höhe des gewährten Kredits im Grundbuch der Immobilie. 

Die sogenannte Grundschuld dient der Bank oder dem Kreditgeber als Sicherheit und gibt ihr ein Grundpfandrecht auf diese Immobilie. Sollte der Fall eintreten, dass der Kreditnehmer der Zahlung seiner vertragsgemäßen Kreditzinsen nicht mehr nachkommen kann, darf der Kreditgeber aufgrund der eingetragenen Grundschuld die Immobilie beispielsweise zwangsversteigern, um durch den Erlös die noch ausstehenden Verbindlichkeiten zu tilgen.

Sind die Kredite bereits vollständig zurückgezahlt, kann man die Grundschuld löschen oder weiterhin im Grundbuch stehen lassen. Diese sagt somit auch nichts darüber aus, ob auf der Immobilie noch Schulden lasten oder nicht.

Wollen Sie die Immobilie halten, ist es von Vorteil die Grundschuld weiterhin bestehen zu lassen um sie eventuell als Sicherheit für weitere Darlehen zu nutzen.

Wenn Sie Ihr Baudarlehen komplett getilgt haben, bekommen Sie von Ihrem Kreditgeber eine Löschungsbewilligung für die Löschung Ihrer Grundschuld aus dem Grundbuch zugeschickt. Sollte das nicht unaufgefordert geschehen, können Sie die Löschungsbewilligung auch ganz einfach beantragen.

Sollte es sich bei der eingetragenen Grundschuld um eine Briefgrundschuld handeln, so sendet Ihnen das Kreditinstitut zusätzlich einen Grundschuldbrief zu.

Diese überaus wichtigen Unterlagen sind bis zur endgültigen Löschung der Grundschuld sicher zu verwahren!

Für mehrere von verschiedenen Kreditgebern eingetragenen Grundschulden muss je eine eigene Löschungsbewilligung erfolgen.

Grundsätzlich ist es nicht notwendig die Grundschuld nach vollständiger Ablösung des Darlehens löschen zu lassen, da dies auch während des Verkaufs der Immobilie, im Zuge der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages, mit einer vorliegenden Löschungsbewilligung erfolgen kann.

Immobilienservice-Maier steht Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Eintragungen im Grundbuch

zur Verfügung. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservice-maier.de.

Jan Winkler