Die Grunddienstbarkeit im Grundbuch

Wenn Sie planen eine Immobilie zu kaufen, kann eine Reihe von Grundbuchrechten betroffen sein. Klären Sie im Vorfeld ab, welche Besonderheiten zu beachten sind und ob eventuell bestehende Eintragungen die Wertigkeit des Objekts beeinflussen.

Ist auf einem Grundstück eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen, ist der Nachbar berechtigt, das Grundstück in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen. Meist geht es um Wegerechte bei Hinterliegergrundstücken. Dann darf ein Nachbar über das Grundstück gehen und fahren, um zu seinem hinterliegenden Grundstück zu gelangen.

Beim Leitungsrecht darf der Nachbar Leitungen beispielsweise für Strom oder Wasser über das Grundstück verlegen. Beim Überbaurecht hat ein Nachbar sein eigenes Haus über die Grenze hinweg auf Ihrem Grundstück gebaut.

Ist als Grunddienstbarkeit eine Baubeschränkung eingetragen können Sie als Eigentümer verpflichtet sein, es zu unterlassen, Ihr Grundstück in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen. Sie dürfen z. B. vielleicht keine Gebäude errichten, die eine bestimmte Höhe überschreiten.

Oder steht das Haus direkt neben einem gewerblich genutzten Gelände, kann eine

Grunddienstbarkeit darin bestehen, dass Lärm oder Immissionen geduldet werden müssen.

Das Problem dabei ist, dass Grunddienstbarkeiten – sofern sie im Grundbuch eingetragen sind – auch den Erwerber Ihres Grundstücks verpflichten. Je nachdem, wie weit die Verpflichtung geht und die Nutzbarkeit Ihres Grundstücks einschränkt, hat die Grunddienstbarkeit Auswirkungen auf den Verkehrswert des Objekts.

Die Grunddienstbarkeit besteht zugunsten des jeweils im Grundbuch eingetragen Eigentümers des berechtigten Grundstücks. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit besteht hingegen nur zugunsten einer bestimmten Person. Typisches Beispiel ist das Wohnrecht. Ein Wohnrecht berechtigt eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person, die Immobilie mit der Familie zu bewohnen. Ist der Wohnungsberechtigte verstorben, ist das Wohnrecht gegenstandslos und zu löschen.

Johannes Maier, Immobilienservice-Maier, Freiberg am Neckar

Immobilienservice-Maier steht allen, die Fragen zu Grunddienstbarkeiten haben, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter www.immobilienservice-maier.de.

Johannes Maier