Die Berechnung der Wohnfläche

Früher oder später kommt jeder mit dem Begriff “Wohnfläche” in Berührung. Sei es auf der Suche nach dem passenden Zuhause oder vielleicht auch beim Verkauf einer Immobilie. Die Definition des Duden ist kurz und bündig: dem Wohnen dienende Grundfläche von Wohnungen oder Wohnhäusern.

Maßgeblich für die Berechnung ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die in ihrer jetzigen Fassung ab dem 1.1.2004 anzuwenden ist.

Entscheidend für die Berechnung der Wohnfläche ist also, was alles zur sogenannten anrechenbaren Grundfläche gehört. Um dies zu ermitteln, findet eine Abgrenzung zwischen Grund- und Nutzflächen statt. So gehört zum Beispiel die Fläche von Kellerräumen nicht zur Grundfläche, sondern zur Nutzfläche.

Unsicherheiten kommen häufig bei Terrassen oder Balkonen auf. Wie fließen diese in die Wohnflächenberechnung ein? Kann der Balkon oder die Terrasse mit 25 % zur Grundfläche gerechnet werden oder doch mit 50%? 

Wie werden Räume, die außerhalb der Wohnung liegen und das Dachgeschoß mit Schrägen dazu gerechnet? Paragraph 4 WoFlV regelt, wie diese besonderen Bestandteile der Immobilie, die gem. Paragraph 2 WoFlV zur Grundfläche gehören, angerechnet werden können.

Außerhalb der Wohnung liegende Räume zum Beispiel, Kellerräume, Waschküchen, Garagen zählen laut Wohnflächenverordnung nicht zur Grundfläche.

 

Achten Sie bei der Immobiliensuche darauf, wie die Wohnfläche berechnet wurde. Nur so ist ein Vergleich mit anderen Objekten möglich.

 

Generell ist die Wohnfläche natürlich nicht kaufentscheidend, sondern entscheidend ist, ob Sie sich in der Immobilie wohlfühlen und diese die Größe bietet, die Sie benötigen. 

Sollte jedoch zum Beispiel der Dachboden in die Wohnfläche mit eingerechnet worden sein, obwohl dieser zur Nutzfläche zählt, wirkt sich diese falsche Berechnung meist massiv auf den Kauf- oder Mietpreis aus.

Ariane Neslanovic, Immobilienservice-Maier, Freiberg am Neckar

Immobilienservice-Maier steht allen Eigentümern, die Fragen zur Wohnflächenberechnung haben, gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder online unter www.immobilienservice-maier.de.

Neslanovic