Immobilienbewertung wieso, weshalb, warum?

Die Gründe für eine Wertermittlung einer Immobilie können vielfältig sein. Beispielsweise ein geplanter Verkauf der Immobilie, eine Scheidung, ein Erbfall, eine Schenkung oder Sie benötigen konkrete Zahlen für Ihre Vermögensaufstellung. Je nachdem für welchen Zweck Sie Ihre Immobilie bewerten lassen möchten, benötigen Sie unterschiedliche Gutachten. Dies kann ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, ein Kurzgutachten oder eine Marktwerteinschätzung sein.

Worin liegt der Unterschied zwischen Marktwerteinschätzung, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?

Wir klären auf über die Unterschiede und zu welchem Zeitpunkt was benötigt wird.

Bei einer Marktwerteinschätzung geht es in der Regel darum den marktgängigen Wert einer Immobilie beim Kauf oder Verkauf zu ermitteln.
Je nach Art der Immobilie umfasst diese Werteinschätzung zwischen 5 bis 10 Seiten.

Das Kurzgutachten ist z. B. ausreichend bei einvernehmlichen Scheidungen oder beim Verkauf der Immobilie an die eigenen Kinder, wobei sich die Parteien weitgehend einig sind und das Kurzgutachten zur Plausibilisierung benötigt wird. Je nach Art der Immobilie umfasst das Gutachten 25 bis 30 Seiten.

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB kann nötig werden, wenn ein Immobiliengutachten vor Gericht oder von den Finanzbehörden anerkannt werden muss. Gründe hierfür können unterschiedliche Situationen sein. Das können zum Beispiel Scheidungen oder Erbschaften sein, in denen sich nicht alle Parteien auf Anhieb einig sind. In solchen Fällen wird das Verkehrswertgutachten benötigt und umfasst zwischen 60 bis 80 Seiten.

Möchten auch sie wissen was Ihre Immobilie wert ist oder benötigen in Ihrer derzeitigen Situation einen genauen Wert?

Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie!

Matthias Herter von Immobilienservice-Maier

Immobilienservice-Maier steht Ihnen gerne bei allen Fragen rund das Thema Immobilienbewertung zur Verfügung.

Weitere Auskünfte unter Telefon (07141) 1 29 03 41 oder unter https://www.immobilienservice-maier.de/

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Matthias Herter