Rechtliches
Impressum & sonstige Pflichtangaben
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Unternehmensangaben
Unternehmens-angaben
Immobilienservice Maier GmbH
Angaben gemäß § 5 DDG:
lmmobilienservice Maier GmbH
Adresse
Bahnhofstraße 41, 71691 Freiberg a. N. (Hauptniederlassung)
Telefon
07141 – 1290341
Fax
07141 – 2391497
Handy
0176 – 81187185
E-Mail
info@immobilienservice-maier.de
Webseite
www.immobilienservice-maier.de
Geschäftsführer
Johannes Maier
Registereintrag:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 806441
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE262977044
Berufsbezeichnung/Erlaubnis:
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO, erteilt durch das Landratsamt Ludwigsburg
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart
Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
IHK Mitgliedsnummern
2908229 (Hauptniederlassung Freiberg am Neckar)
2915804 (Zweigniederlassung Vaihingen an der Enz)
2910744 (Zweigniederlassung Großbottwar)
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34c Gewerbeordnung (GewO), Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) — einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de
Johannes Maier, Bahnhofstraße 41, 71691 Freiberg a. N.
Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
Die Immobilienservice Maier GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Zweigniederlassung Vaihingen/Enz:
Stuttgarter Str. 10, 71665 Vaihingen/Enz
Telefon: 07042 – 7701180
Zweigniederlassung Großbottwar:
Bachstr. 14, 71723 Großbottwar
Telefon: 07148 – 2090081
Finanzierungsservice Maier GmbH
Adresse
Bahnhofstraße 41, 71691 Freiberg a. N.
E-Mail
seeger@immobilienservice-maier.de
Webseite
www.finanzierungsservice-maier.de
Handelsregister
Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister B 789438
Geschäftsführer
Matthias Jürgen Seeger
Erlaubnis gemäß
§34i GewO erteilt durch IHK Region Stuttgart.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Registernummer
D-W-175-BB3Z-28
IHK Mitgliedsnummer
10002519055
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE362003384
Wohnraumservice Maier GmbH
Adresse
Bahnhofstraße 41, 71691 Freiberg a. N.
E-Mail
info@wohnraumservice-maier.de
Webseite
www.wohnraumservice-maier.de
Handelsregister
Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister B 793720
Geschäftsführer
Johannes Maier, Matthias Jürgen Seeger
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
IHK Mitgliedsnummer
2634974
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE367215959
Räumungsservice Maier
Adresse
Johannes Maier
Bahnhofstraße 41, 71691 Freiberg a. N.
E-Mail
info@raeumungsservice-maier.de
Webseite
www.raeumungsservice-maier.de
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE262977044
Umsetzung & Bildrechte
Programmierung & Gestaltung
Programmierung
kopf & byte GmbH
Ingersheim
+49 151 654 77 667
Konzept & Gestaltung
Grüner Bock Designbüro
Großbottwar
07148 / 161 88 30
www.grünerbock.de
Bildrechte
- Privat
- freepik.com
- Adobe Stock
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Rechtliche Hinweise
Haftungsausschluss
Haftungs-ausschluss
Quelle: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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Urheberrecht
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Einhaltung Geldwäschegesetz
Identifikationspflicht von Immobilienkunden durch unsere Immobilienmakler.
Alle Immobilienmakler sind verpflichtet, beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes einzuhalten und die Identität des Immobilienkunden festzustellen, daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Das heißt, das Einschleusen illegal erwirtschafteter Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf und die damit einhergehende Verschleierung der wahren Herkunft des Geldes soll dadurch unterbunden werden.
Nach dem Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, die Identität von Immobilienkunden festzustellen und zu dokumentieren. Wir bitten Sie daher, zu Besichtigungs- oder Beratungsterminen ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.
Wir bitten Sie daher, zu Besichtigungs- oder Beratungsterminen, immer Ihren gültigen Ausweis mitzubringen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre tatkräftige Unterstützung in dieser Sache.
Rechtliche Hinweise
Widerrufsbelehrung
Widerrufs-belehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immobilienservice Maier GmbH, Bahnhofstraße 41 in 71691 Freiberg a. Neckar, Tel. 07141 / 1290341, E-Mail info@immobilienservice-maier.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.immobilienservice-maier.de/widerruf/ ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Leistung — den Nachweis der Abschlussgelegenheit durch Bereitstellung des Exposés — vollständig erbracht haben, Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Wohnimmobilien (Kauf)
Allgemeine Geschäfts- bedingungen – Wohnimmobilien (Kauf)
§ 1 Gegenstand des Maklervertrages, vollständige Leistungserbringung
(1) Gegenstand des über die Online-Funktion geschlossenen Maklervertrages ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über die jeweils angebotene Immobilie (Nachweismaklervertrag). Der Nachweis erfolgt durch Bereitstellung des objektbezogenen Exposés.
(2) Die geschuldete Maklerleistung ist mit der Bereitstellung des Exposés vollständig erbracht. Die Pflicht zur Zahlung einer Provision entsteht hiervon unabhängig erst mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags (§ 4).
(3) Eine über den Nachweis hinausgehende Tätigkeit (z. B. Begleitung von Besichtigungen oder Verhandlungen) erbringt der Makler, soweit nicht gesondert und ausdrücklich vereinbart, als freiwillige, nicht geschuldete Zusatzleistung. Sie lässt den Charakter des Vertrages als Nachweismaklervertrag unberührt.
(4) Der Maklervertrag wird in Textform (§ 126b BGB) geschlossen. Die Textform wird durch die elektronische Bestätigung der AGB und Provisionsvereinbarung über die Online-Funktion gewahrt.
§ 2 Angaben im Exposé, Haftung
(1) Alle Angaben im Exposé beruhen ausschließlich auf Informationen des Auftraggebers (Eigentümer/Verkäufer). Eine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen; eine eigene Nachforschungs- oder Prüfungspflicht des Maklers besteht insoweit nicht.
(2) Unberührt bleibt die Haftung des Maklers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 3 Persönliche Bestimmung, Weitergabe des Exposés
(1) Das Exposé ist nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe der darin enthaltenen, nicht offenkundigen Objektinformationen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers. Die Übertragung des Exposés an nahestehende Personen zur gemeinsamen Entscheidung über den Objekterwerb ist zulässig. Eine Weitergabe ändert nichts an einem etwaigen Provisionsanspruch bei Vertragsabschluss durch den Dritten. Alle Gespräche zum Objekt sind über das Büro des Maklers zu führen.
(2) Gibt der Empfänger das Exposé oder die darin enthaltenen, nicht offenkundigen Objektinformationen ohne die erforderliche Zustimmung an einen Dritten weiter und schließt der Dritte den nachgewiesenen Vertrag ab, behält sich der Makler Schadensersatz bis zur Höhe der entgangenen Provision vor. Dem Empfänger bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 4 Provision, Fälligkeit, Halbteilungsgrundsatz
(1) Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Objektausschreibung sowie der gesonderten Provisionsvereinbarung. Bezugsgröße ist der notariell beurkundete Kaufpreis. Die Provision wird mit dem rechtswirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags zur Zahlung fällig.
(2) Bei Kaufverträgen über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, bei denen der Käufer Verbraucher ist, gelten die §§ 656c, 656d BGB: Der Makler verlangt vom Käufer höchstens eine Provision in derselben Höhe, zu der sich der Verkäufer ihm gegenüber verpflichtet hat; die Käuferprovision wird in den Fällen des § 656d BGB erst fällig, wenn der Verkäufer seine Zahlungspflicht erfüllt hat und der Makler dies nachweist.
(3) Besichtigungstermine sind grundsätzlich kostenfrei.
§ 5 Doppeltätigkeit, Zwischenvermittlung
Der Makler ist berechtigt, gleichzeitig auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden (Doppeltätigkeit, § 656c BGB), und das Objekt weiteren Interessenten nachzuweisen. Eine Zwischenvermittlung ist nicht ausgeschlossen.
§ 6 Vermietung von Wohnraum (Bestellerprinzip)
Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnräume gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermittG): Vom Wohnungssuchenden verlangt der Makler kein Entgelt, es sei denn, der Makler ist ausschließlich wegen des Vermittlungsauftrags des Wohnungssuchenden tätig geworden. Diese AGB begründen keine Provisionspflicht des Wohnungssuchenden bei Wohnraummiete.
§ 7 Geldwäscherechtliche Pflichten
(1) Der Makler ist nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften (§§ 10 ff. i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG) verpflichtet, die Identität des Interessenten anhand eines gültigen Ausweisdokuments festzustellen und zu dokumentieren, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung der Transaktion besteht.
(2) Die Legitimationsdaten werden ausschließlich zu Zwecken der Geldwäscheprävention erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (§ 8 GwG) gelöscht. Interessenten werden gebeten, zu Besichtigungs- und Beratungsterminen ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
§ 8 Verbraucherstreitbeilegung
Der Makler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gewerbeimmobilien (Kauf/Miete)
Allgemeine Geschäfts- bedingungen – Gewerbeimmobilien (Kauf/Miete)
§ 1 Gegenstand des Maklervertrages, vollständige Leistungserbringung
(1) Gegenstand des über die Online-Funktion geschlossenen Maklervertrages ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags über die jeweils angebotene Gewerbeimmobilie (Nachweismaklervertrag). Der Nachweis erfolgt durch Bereitstellung des objektbezogenen Exposés.
(2) Die geschuldete Maklerleistung ist mit der Bereitstellung des Exposés vollständig erbracht. Die Pflicht zur Zahlung einer Provision entsteht hiervon unabhängig erst mit dem Abschluss des Hauptvertrags (§4).
(3) Eine über den Nachweis hinausgehende Tätigkeit erbringt der Makler, soweit nicht gesondert und ausdrücklich vereinbart, als freiwillige, nicht geschuldete Zusatzleistung.
§ 2 Angaben im Exposé, Haftung
(1) Alle Angaben im Exposé beruhen ausschließlich auf Informationen des Auftraggebers. Eine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen; eine eigene Nachforschungs- oder Prüfungspflicht des Maklers besteht insoweit nicht.
(2) Unberührt bleibt die Haftung des Maklers für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 3 Persönliche Bestimmung, Weitergabe des Exposés
(1) Das Exposé ist nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe der darin enthaltenen, nicht offenkundigen Objektinformationen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers. Bei gewerblichen Interessenten ist die Übertragung an zur Entscheidung befugte Personen im Unternehmen (z. b. Geschäftsführer, Management) zur gemeinsamen Entscheidung über den Objekterwerb zulässig. Die Weitergabe ändert nichts an einem etwaigen Provisionsanspruch des Maklers bei Vertragsabschluss durch den Dritten. Alle Gespräche zum Objekt sind über das Büro des Maklers zu führen.
(2) Gibt der Empfänger das Exposé oder die darin enthaltenen, nicht offenkundigen Objektinformationen ohne die erforderliche Zustimmung an einen Dritten weiter und schließt der Dritte den nachgewiesenen Vertrag ab, behält sich der Makler Schadensersatz bis zur Höhe der entgangenen Provision vor. Dem Empfänger bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 4 Provision, Fälligkeit, wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte
(1) Die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Objektausschreibung sowie der gesonderten Provisionsvereinbarung. Bezugsgröße bei Kaufobjekten ist der notariell beurkundete Kaufpreis.
(2) Bei Kaufobjekten wird die Provision mit dem rechtswirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags zur Zahlung fällig. Bei gewerblichen Mietobjekten wird der Provisionsbetrag gemäß Ausschreibung mit Unterzeichnung des Mietvertrags fällig.
(3) Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn anstelle des nachgewiesenen Geschäfts ein hierzu wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft über das Objekt zustande kommt (z. B. Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der objekthaltenden Gesellschaft anstelle des Grundstückserwerbs, Bestellung eines Erbbaurechts anstelle eines Kaufs oder Anmietung anstelle eines Kaufs und umgekehrt). Maßgeblich ist, dass der wirtschaftliche Erfolg des beabsichtigten Geschäfts im Wesentlichen erreicht wird; die Provision bemisst sich in diesem Fall nach dem wirtschaftlichen Wert des tatsächlich geschlossenen Geschäfts.
(4) Besichtigungstermine sind grundsätzlich kostenfrei.
§ 5 Doppeltätigkeit, Zwischenvermittlung
Der Makler ist berechtigt, gleichzeitig auch für die andere Vertragspartei (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich tätig zu werden (Doppeltätigkeit), und das Objekt weiteren Interessenten nachzuweisen. Eine Zwischenvermittlung ist nicht ausgeschlossen.
§ 6 Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und die hierzu erteilte Widerrufsbelehrung gelten nur, soweit der Vertragspartner Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) wird ein Widerrufsrecht nicht eingeräumt; das Durchlaufen der Online-Bestätigungsstrecke einschließlich der Belehrung begründet kein vertragliches Widerrufsrecht.
§ 7 Geldwäscherechtliche Pflichten
(1) Der Makler ist nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften (§§ 10 ff. i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG) verpflichtet, die Identität des Interessenten anhand eines gültigen Ausweisdokuments festzustellen und zu dokumentieren, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung der Transaktion besteht; bei juristischen Personen erstreckt sich dies auf die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG).
(2) Die Legitimationsdaten werden ausschließlich zu Zwecken der Geldwäscheprävention erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (§ 8 GwG) gelöscht.
§ 8 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit der Vertragspartner Verbraucher ist: Der Makler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).